Bemerkungen über die äußere Erscheinung des Gegenübers sind grundsätzlich tabu. Ausnahmen finden sich nur im aller engsten Familien- und Freundeskreis. Aber auch dort sollte es möglichst unter vier Augen besprochen werden.
Die Richtlinien eines Unternehmens hinsichtlich Dresscode und äußerer Erscheinung der Mitarbeiter werden meist schriftlich verfasst. Verstöße dagegen sollten von Seiten der Personalabteilung geklärt werden – unter vier Augen natürlich.
Komplimente, Kommentare, abfällige oder gar schlüpfrige Bemerkungen über das Äußere einer Person, egal welchen Geschlechts, gehören hoffentlich bald der Vergangenheit an.