Darf ich ein Duz-Angebot auch ablehnen?

Stellen Sie sich vor, Sie bekommen das Du angeboten, möchten aber mit dieser Person nicht oder zumindest noch nicht per Du sein. Eine prekäre Situation, in der Sie schlagfertig sein müssen und sich schnell für das richtige Vorgehen entscheiden sollten.
Da Sie den anderen mit hoher Wahrscheinlichkeit kränken, bevormunden oder arrogant wirken, kann es sein, dass Sie das Du über sich ergehen lassen sollten. Andernfalls ist ihr Verhältnis mit dieser Person vermutlich langfristig geschädigt.
Das Recht ein Du abzulehnen haben Sie aber auf jeden Fall. Vor allem, wenn Sie das Du nicht angeboten bekommen, sondern dreist einfach beim Vornamen oder mit Du angesprochen werden.

In solchen Situationen ist es immer wichtig, Ihre Aussage in Ich-Botschaften zu formulieren. Unangenehm negative Botschaften mit Sie auszudrücken, kann schnell verletzend wirken.

Do‘s

  • Ich will grundsätzlich nicht gerne geduzt werden. Seien Sie mir bitte nicht böse.
  • Ich finde wir kennen uns noch nicht lange genug. Ich will vorerst beim Sie bleiben.
  • Ich bin der Auffassung, dass wir in unserer Position beim Sie bleiben sollten.
  • Ich bin mit all meinen Kunden/Mitarbeitern/Kollegen per Sie. Bitte verstehen Sie das.

Don‘ts

  • Sie sollten mich nicht duzen.
  • Sie duzen zwar gerne, doch ich will das nicht.
  • Bitte duzen Sie mich nicht.
  • Sie sind ein wenig voreilig, wir kenne uns doch noch gar nicht so lang.

In Deutschland gilt die Regel: Ab einem Alter von 16 Jahren wird die Person gesiezt.
Denken Sie auch daran, dass Sie nicht jünger, sondern älter werden. Überlegen Sie vorher, ob Sie von dieser Person in 15 Jahren immer noch geduzt werden wollen. Denn einmal Du bedeutet immer Du. Eine Ausnahme ist das Tages-Du. Es wird oft bei Weiterbildungen oder teambildenden Projekten mit privatem Charakter angewendet. Danach ist alles wieder wie vorher.

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