Vergangene Woche schrieb ich über das Firmenetikett am Ärmel eines Anzuges, dessen Zweck und das Malheur, es vor dem ersten öffentlichen Tragen nicht entfernt zu haben. Wie geht man nun damit um, wenn sich gerade jemand unbewusst blamiert?
Sie müssen zunächst über die Relevanz des Missgeschicks entscheiden. Sie stehen vor der Gradwanderung, ob Sie jemanden schikanieren oder vor einer Blamage bewahren. Zudem hängt die Schmerzgrenze in diesen Dingen nicht nur von Charakter, Habitus, Persönlichkeitsmerkmalen, sondern auch von Umfeld, Position und Situation ab.
Im zweiten Schritt entscheiden Sie über Ihre Befugnis, den Betroffenen auf das Malheur aufmerksam zu machen. In der Regel ist die räumlich nächste Person zuständig, auch wenn sich die beiden vollkommen fremd sind. Menschen mit Persönlichkeit, Takt und Stil werden mit viel Fingerspitzengefühl den Mitmenschen rechtzeitig vor einem Gesichtsverlust bewahren. Weisen Sie im geeigneten Moment kurz und unmissverständlich auf das Problem hin. Seien Sie dabei aber diskret. Das bedeutet, dass Sie nicht nur leise, ein wenig abgeschirmt mit der betroffenen Person sprechen, sondern auch dass Sie später nie mehr ein Wort darüber verlieren.
Ich habe Ihnen einmal die peinlichsten Malheurs aufgelistet:
- Etikett am rechten Anzugärmel
- Heraushängendes Preisschild an der Kleidung
- Eingeklemmter Rocksaum in der Unterwäsche
- Hundekot an der Schuhsohle
- Vogelkot auf der Kleidung oder Kopf
- Flecken am Gesäß
- Herausragender Hemdkragen unter dem Jackett
- Aufstehendes Revers
- Offener Hosen- oder Rockreisverschluss
- Essensreste an Gesicht, Haaren oder Zahnzwischenräumen
- Mund- oder Körpergeruch
- Unzurechnungsfähigkeit wegen Alkohol oder Drogenkonsum
Schreiben Sie mir, wenn Ihnen auch etwas einfällt. Die Veröffentlichung erfolgt selbstverständlich in Knigge-Manier diskret ohne Namen.