Dokumente für den Geschäftspartner vorab lochen

OrdnerSie bekommen per Post ein Dokument, das Sie später in einem Ordner abheften werden – zum Beispiel einen Kontoauszug. Sie finden es bestimmt praktisch, wenn das Dokument bereits die Lochung aufweist. Das ist der Grundgedanke: Wenn Sie geschäftlich korrespondieren, lochen Sie jedes Dokument, das Ihr Geschäftspartner voraussichtlich irgendwo abheften wird oder muss.
Beachten Sie aber: Nicht alles benötigt eine Lochung. Anschreiben, Präsentationen oder Prospekte zum Beispiel werden nicht gelocht. Bei Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen oder Rechnungen hingegen freut es den Empfänger sicherlich, wenn er diese schnell abheften kann.

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