Der erste Besuch der zukünftigen Schwiegertochter oder des Schwiegersohns Teil 4

Sektempfang auf einer HochzeitErwartungshaltung, Verabschiedung und Vereinbarungen weiterer Treffen

Vergangene Woche schrieb ich über das gemeinsame Essen mit dem Familienmitglied in spe bei Ihnen zu Hause. Im Restaurant, also auf neutralen Boden, gelten die allgemeinen Restaurant-Tischregeln.

Heute schreibe ich über den Ausklang eines solchen Kennenlernens:

  • Die Runde wird geschickt vom Gastgeber aufgelöst, ohne den Gast hinauszuwerfen.
  • Ihr Kind wird sich mit Ihrem Gast verabschieden. Nötigen Sie diese nicht, noch länger zu bleiben. Sie haben ja bereits im Vorfeld geklärt, wie lange der Besuch ungefähr dauern soll.
  • Gehen Sie mit Ihren Worten bewusst um, denn hier werden die Weichen gestellt. Sätze wie „Ihr könnt uns jederzeit besuchen kommen.“ oder „Was habt Ihr nächstes Wochenende vor? Wollt Ihr nicht zum … kommen?“ klingen anders als „Es war nett, Dich kennengelernt zu haben.“.
  • Grundsätzlich werden Sie Ihrem Gast kein unangenehmes oder schlechtes Gefühl vermitteln.
  • Zur Verabschiedung wird der Gast den Handschlag zuerst der Mutter und anschließend dem Vater anbieten. Tut er dies aus Unwissenheit oder Nervosität nicht, fassen Sie sich ein Herz und reichen ihm die Hand – in diesem Fall zuerst der Vater und dann die Mutter.
  • Berührungen wie Umarmungen oder Schulterklopfen sind in Deutschland zum ersten Treffen voreilig.
  • Ihr Kind dürfen Sie natürlich schon in gewohnter Manier verabschieden.

Ich gehe natürlich davon aus, dass Ihr Kind im heiratsfähigen Alter nicht mehr bei Ihnen wohnt und Ihnen der Gast vorher unbekannt war. Sonst würde alles ein wenig anders ablaufen.

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